-Vorstellung der Planung
Vorschlag der Verwaltung:
„Der endgültige Ausbau der
Erschließungsanlage „Rudolf-Diesel-Straße“ im Bereich des Bebauungsplanes
„Gewerbegebiet Wöste“ erfolgt nach den Plänen der Ing.-Gesellschaft nts,
Münster, vom als
Gewerbeerschließungsstraße mit einseitigem Gehweg, soweit sich in der
Bürgerbeteiligung keine die Grundzüge der Planung betreffenden Anregungen und
Bedenken ergeben. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen
Ausschreibungen zu veranlassen und die entsprechenden Aufträge an die
mindestfordernden Bieter zu vergeben.“
Die Rudolf-Diesel-Straße – Teilstück
von der Robert-Linnemann-Straße bis zur Einsteinstraße – ist im Jahr 1977
ausgebaut worden. Zum damaligen Zeitpunkt ist jedoch insbesondere auf die
Anlegung von Gehwegen verzichtet worden; lediglich die Fahrbahn und die
Entwässerungseinrichtungen sind im Sinne des Erschließungsbeitragsrechts
endgültig hergestellt worden. Die seinerzeitige Heranziehung zu
Erschließungsbeiträgen ist daher im Wege der Kostenspaltung auf die
Teileinrichtungen Fahrbahn und Entwässerungsanlagen beschränkt worden. Im
Weiteren ist im Jahre 2015 das als Baustraße erstellte nördliche Teilstück bis zur
Südumgehung der B 513 durch Kanalbauarbeiten erheblich in Anspruch genommen
worden.
Im Haushaltsplan der Stadt Sassenberg
2021 ist der endgültige Ausbau der Rudolf-Diesel-Straße (nördliches Teilstück
und Anlegung von Gehwegen) als Erschließungsmaßnahme vorgesehen. Für den
endgültigen Ausbau ist ein Ansatz in Höhe von 1.150.000 € und für die Ergänzung
der Straßenbeleuchtung ein Ansatz von 18.000 € gebildet worden.
Ein Vertreter der Ing.-Gesellschaft
nts, Münster, wird in der Sitzung die Planung für den endgültigen Ausbau
einschließlich der Bepflanzung vorstellen. Für diesen Bereich ist aufgrund der
örtlichen Gegebenheiten die Anlegung einer Gewerbeerschließungsstraße mit einem
einseitigen Gehweg an der südwestlichen Seite vorgesehen.
Die Bürgerbeteiligung für den
endgültigen Ausbau der Erschließungsanlage „Rudolf-Diesel-Straße“ sowie für
deren Bepflanzung ist zeitnah im Anschluss an die Sitzung des
Infrastrukturausschusses am 29.04.2021 vorgesehen.
Zuständig für die Entscheidung ist der
Infrastrukturausschuss.