Einstimmiger Beschluss:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Kirchvenn‘ gem. § 13 BauGB wird gem.
der Anlage 12 zu dieser Niederschrift beschlossen. Auf die
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 13 Abs. 2 BauGB wird verzichtet, da das
Nachbareinvernehmen vorliegt.“
Der Beschlussvorschlag des
Infrastrukturausschusses vom 19.11.2015 –Pkt. 13 d. N.- und die vorgesehene
Satzung werden von der Verwaltung erläutert.