Einstimmiger Beschluss:
„Die Satzung zur Aufhebung
der Gebührensatzung für das Übergangsheim der Stadt Sassenberg, Sensenstr. 10,
48336 Sassenberg, vom 06.01.1992 wird entsprechend der Anlage 8 beschlossen.“
Die Verwaltung gibt den Beschlussvorschlag
gemäß Vorlage bekannt.