Sitzung: 15.12.2015 Rat der Stadt Sassenberg
Bevor die Verwaltung auf den Erlass einer
neuen Satzung für die Übergangsheime zur Unterbringung von Asylbewerbern und
ausländischen Flüchtlingen und für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung
der Übergangsheime sowie die Aufhebung der bisherigen (Gebühren-)Satzungen für
die Übergangsheime eingeht, wird die aktuellen Zuweisungszahl mit 353 Personen
beziffert. Hierbei handele es sich um rd. 200 Einzelpersonen sowie rd. 150
Personen in Familienverbänden, die in 23 städtischen Gebäuden bzw. angemieteten
Wohnungen untergebracht seien.
Zum Erlass der o. a. Satzung bzw. der
Aufhebungssatzungen gibt die Verwaltung ausführliche Erläuterungen gemäß Tischvorlagen
vom 10. bzw. 11.12.2015. Hierbei werden insbesondere verschiedene Aspekte
angeführt, die Gebühren in einer Satzung und die Grundgebühr in Anlehnung an
den Mietspiegel der Stadt Warendorf einheitlich für alle städtische Unterkünfte
festzusetzen.
Vor dem Hintergrund dieser Erläuterungen
stimmt der Rat nachfolgend jeweils einzeln über die betreffenden Satzungen ab.