Bevor die Verwaltung auf den Erlass einer neuen Satzung für die Übergangsheime zur Unterbringung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen und für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime sowie die Aufhebung der bisherigen (Gebühren-)Satzungen für die Übergangsheime eingeht, wird die aktuellen Zuweisungszahl mit 353 Personen beziffert. Hierbei handele es sich um rd. 200 Einzelpersonen sowie rd. 150 Personen in Familienverbänden, die in 23 städtischen Gebäuden bzw. angemieteten Wohnungen untergebracht seien.

 

Zum Erlass der o. a. Satzung bzw. der Aufhebungssatzungen gibt die Verwaltung ausführliche Erläuterungen gemäß Tischvorlagen vom 10. bzw. 11.12.2015. Hierbei werden insbesondere verschiedene Aspekte angeführt, die Gebühren in einer Satzung und die Grundgebühr in Anlehnung an den Mietspiegel der Stadt Warendorf einheitlich für alle städtische Unterkünfte festzusetzen.

 

Vor dem Hintergrund dieser Erläuterungen stimmt der Rat nachfolgend jeweils einzeln über die betreffenden Satzungen ab.