Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Die Satzung für die Übergangsheime zur Unterbringung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen und für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime wird entsprechend der Anlage 6 beschlossen. Die Benutzungsgebühr sowie die Verbrauchsgebühren werden gemäß der Anlage zur vorstehenden Satzung festgesetzt.“


Die Verwaltung gibt den Beschlussvorschlag gemäß Vorlage bekannt.