Einstimmiger Beschluss:
„Die Satzung für die
Übergangsheime zur Unterbringung von Asylbewerbern und ausländischen
Flüchtlingen und für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Übergangsheime wird entsprechend der Anlage 6 beschlossen. Die Benutzungsgebühr
sowie die Verbrauchsgebühren werden gemäß der Anlage zur vorstehenden Satzung festgesetzt.“
Die Verwaltung gibt den Beschlussvorschlag
gemäß Vorlage bekannt.