Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Weiter stimmt der Rat zunächst über den FWG-Antrag ab. Dieser wird mit 7 Ja-Stimmen und 19 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Die anschließende Abstimmung über den Vorschlag der Verwaltung hat folgendes Ergebnis:

 

Ja-Stimmen:        20

Nein-Stimmen:     6.

 

Damit hat der Rat folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß der Anlage 5 zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Hinsichtlich des Erlasses einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2016 geht der Bürgermeister auf die Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2015 –Pkt. 3 d. N.- ein. Weder der Antrag der FWG-Fraktion, den Hebesatz für die Grundsteuer A und B entsprechend dem verwaltungsseitigen Vorschlag festzusetzen und den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 418 v. H. anzuheben, noch der verwaltungsseitige Vorschlag (Grundsteuer A: 240 v. H., Grundsteuer B: 460 v. H., Gewerbesteuer: 417 v. H.) habe seitens des Ausschusses eine Mehrheit gefunden, so dass seitens des Ausschusses kein Beschlussvorschlag unterbreitet worden sei.

 

Zu dem Antrag der FWG-Fraktion bzw. dem Vorschlag der Verwaltung und den jeweils vorgeschlagenen Hebesätzen nehmen sodann Rm. Holz, Rm. Franke, Rm. Philipper und Rm. Arenhövel Stellung.