Weiter
stimmt der Rat zunächst über den FWG-Antrag ab. Dieser wird mit 7 Ja-Stimmen
und 19 Nein-Stimmen abgelehnt.
Die
anschließende Abstimmung über den Vorschlag der Verwaltung hat folgendes
Ergebnis:
Ja-Stimmen:
20
Nein-Stimmen: 6.
Damit
hat der Rat folgenden Beschluss gefasst:
„Die
Satzung der Stadt Sassenberg über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für
das Haushaltsjahr 2016 wird gemäß der Anlage 5 zu dieser Niederschrift
beschlossen.“
Hinsichtlich des Erlasses einer
Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2016 geht der Bürgermeister auf die
Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2015 –Pkt.
3 d. N.- ein. Weder der Antrag der FWG-Fraktion, den Hebesatz für die
Grundsteuer A und B entsprechend dem verwaltungsseitigen Vorschlag festzusetzen
und den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 418 v. H. anzuheben, noch der
verwaltungsseitige Vorschlag (Grundsteuer A: 240 v. H., Grundsteuer B: 460 v.
H., Gewerbesteuer: 417 v. H.) habe seitens des Ausschusses eine Mehrheit
gefunden, so dass seitens des Ausschusses kein Beschlussvorschlag unterbreitet
worden sei.
Zu dem Antrag der FWG-Fraktion bzw. dem
Vorschlag der Verwaltung und den jeweils vorgeschlagenen Hebesätzen nehmen
sodann Rm. Holz, Rm. Franke, Rm. Philipper und Rm. Arenhövel Stellung.