Mit 23 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen beschließt der Rat:

 

„Es verbleibt bei dem Beschluss des Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 26.03.2014 –Pkt. 10 d. N.-, wonach neben der Sonderbaufläche 7.3 auch weiterhin die Sonderbauflächen 7.4 a und 7.4 b für die Nutzung der Windenergie nördlich der Doppelschossanlage Harkotten zurückgewiesen werden, da sich nach Prüfung des Antrages des Herrn Ferdinand Freiherr von Korff vom 14.08.2015 keine abschließend neuen, aus dem Blickwinkel der Stadt Sassenberg als Träger öffentlicher Belange, Entscheidungsgründe ergeben haben. Die denkmalrechtliche Würdigung kann von hier aus nicht beurteilt werden. Es bleibt der Gemeinde Glandorf unbenommen, die gutachterlichen unterschiedlichen Einschätzungen abschließend zu bewerten. Soweit ein Mindestabstand von 800 m zu Wohngebäuden auf der Schlossinsel eingehalten wird, kann anschließend ggf. ein erneutes Beteiligungsverfahren durch die Gemeinde Glandorf eingeleitet werden, eine aktualisierte Stellungnahme der Stadt Sassenberg als Träger öffentlicher Belange wäre dann ggf. zu erarbeiten.“

 

An der Beratung und Beschlussfassung hat Rm. von Ketteler nicht teilgenommen.


Die Verwaltung geht auf die Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 19.11.2015 –Pkt. 6 d. N.- ein. Der Beschlussvorschlag des Ausschusses wird vorgelesen.