Mit 23 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen
beschließt der Rat:
„Es verbleibt bei dem Beschluss des
Infrastrukturausschusses des Rates der Stadt Sassenberg vom 26.03.2014 –Pkt. 10
d. N.-, wonach neben der Sonderbaufläche 7.3 auch weiterhin die
Sonderbauflächen 7.4 a und 7.4 b für die Nutzung der Windenergie nördlich der
Doppelschossanlage Harkotten zurückgewiesen werden, da sich nach Prüfung des
Antrages des Herrn Ferdinand Freiherr von Korff vom 14.08.2015 keine
abschließend neuen, aus dem Blickwinkel der Stadt Sassenberg als Träger
öffentlicher Belange, Entscheidungsgründe ergeben haben. Die denkmalrechtliche
Würdigung kann von hier aus nicht beurteilt werden. Es bleibt der Gemeinde
Glandorf unbenommen, die gutachterlichen unterschiedlichen Einschätzungen
abschließend zu bewerten. Soweit ein Mindestabstand von 800 m zu Wohngebäuden
auf der Schlossinsel eingehalten wird, kann anschließend ggf. ein erneutes
Beteiligungsverfahren durch die Gemeinde Glandorf eingeleitet werden, eine
aktualisierte Stellungnahme der Stadt Sassenberg als Träger öffentlicher
Belange wäre dann ggf. zu erarbeiten.“
An der Beratung und Beschlussfassung hat
Rm. von Ketteler nicht teilgenommen.
Die Verwaltung geht auf die Beratungen in
der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 19.11.2015 –Pkt. 6 d. N.- ein. Der
Beschlussvorschlag des Ausschusses wird vorgelesen.