Einstimmiger Beschluss:
„Die Satzung über die 17. Änderung der Satzung über die Umlegung des
Unterhaltungsaufwandes der Stadt Sassenberg für fließende Gewässer wird gem.
der Anlage 15 zu dieser Niederschrift beschlossen."
Die Verwaltung geht auf die Beratungen in
der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2015 – Pkt. 6 d. N.- und
die vorgeschlagene Satzungsänderung ein.