Einstimmiger Beschluss:
„Die Kalkulation der
Wassergebühren für das Jahr 2016 vom 30.09.2015 wird gemäß der Anlage 20 zu
dieser Niederschrift beschlossen. Die Wassergebühr gemäß §§ 8 Abs. 4, 10 Abs. 4
der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird für 2016
weiterhin mit 1,00 €/m³ festgesetzt.“
Bürgermeister
Uphoff spricht kurz die Gebührenbelastung eines Vier-Personen-Haushaltes
ab dem Jahre 2016 an, die sich nach den nunmehr beschlossenen Gebührensätzen
bzw. -änderungen ergeben. Die entsprechende Darstellung/Übersicht ist als
Anlage 21 dieser Niederschrift beigefügt.
Die Verwaltung berichtet über die
Beratungen in der Sitzung des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das
Abwasserwerk am 05.11.2015 -Pkt. 7 d. N.-. Der Beschlussvorschlag des
Ausschusses wird bekannt gegeben.