Einstimmiger Beschluss:
„Die Gebühren werden auf
der Grundlage der Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2016 vom 12.10.2015 mit
-
Entsorgung Grundstücksentwässerungsanlagen 43,20 €/m³
-
Entleerung abflusslose Gruben 26,40
€/m³.
gemäß Anlage 18 zu dieser
Niederschrift festgesetzt. Die Satzung zur 10. Änderung der Satzung der Stadt
Sassenberg über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird gemäß
der Anlage 19 zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Die Verwaltung geht auf die Beratungen in
der Sitzung des Betriebsausschusses für das Wasserwerk und das Abwasserwerk am
05.11.2015 –Pkt. 6 d. N.- ein und gibt den Beschlussvorschlag des Ausschusses
bekannt.