Anhand der Vorlage vom 26.11.2015 geht
Bürgermeister Uphoff ausführlich auf den Erlass einer Hebesatzsatzung für das
Haushaltsjahr 2016 ein. Hierbei werden besonders haushaltsrelevante Aspekte im
Zusammenhang mit der Festsetzung der örtlichen Realsteuerhebesätze und den
fiktiven Hebesätzen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) erläutert. Es
werde vorgeschlagen, die Hebesätze für die Grundsteuern für das Haushaltsjahr
2016 über die voraussichtlichen neuen fiktiven Hebesätze nach dem GFG 2016
hinaus zu erhöhen. Aufgrund der unverändert schwierigen und sich weiter negativ
zugespitzten Haushaltslage müsse auch über die Erhebung der Realsteuern ein
Haushaltskonsolidierungsbeitrag erzielt werden. Für die Gewerbesteuer werde
eine Anhebung des Hebesatzes 2016 auf den voraussichtlich neuen fiktiven
Hebesatz nach dem GFG 2016 vorgeschlagen.
In der sich anschließenden Diskussion wird
von verschiedenen Ausschussmitgliedern deutlich gemacht, dass eine
Steuererhöhung grundsätzlich möglichst vermieden werden sollte, aber in
Anbetracht der bestehenden Rahmenbedingungen unausweichlich sei. Die
Notwendigkeit ergebe sich insbesondere auch daraus, dass das Konnexitätsprinzip
nach Artikel 104 a Abs. 1 des Grundgesetzes bzw. Art. 78 Abs. 3 der
Landesverfassung NRW im Hinblick auf die Finanzausstattung der Kommunen nicht
entsprechend umgesetzt werde.
Von Am. Heseker wird angeregt, auch bei
der Gewerbesteuer eine Anhebung des Hebesatzes über den fiktiven Hebesatz
hinaus vorzunehmen. Am. Arenhövel führt hierzu aus, dass durch die
Steuererhöhung die Leistungsfähigkeit der Gewerbebetriebe nicht gefährdet
werden dürfe. StOAR Holtkämper weist ergänzend darauf hin, dass die
Gewerbebetriebe neben der Gewerbesteuer auch zur Grundsteuer B herangezogen
würden und insofern durch die Hebesatzanhebung bei der Grundsteuer B ebenfalls
bereits betroffen seien.
Über den sodann
gestellten Antrag der FWG-Fraktion, den Hebesatz für die Grundsteuer A und B
entsprechend dem verwaltungsseitigen Vorschlag festzusetzen und den Hebesatz
für die Gewerbesteuer auf 418 v. H. festzusetzen, stimmt der Ausschuss wie
folgt ab:
In der Abstimmung
ergeben sich fünf Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen. Der Antrag ist somit
abgelehnt.
Sodann stimmt der
Ausschuss über den verwaltungsseitigen Beschlussvorschlag ab.
Hierzu ergeben
sich fünf Ja-Stimmen und fünf Nein-Stimmen. Der Beschlussvorschlag ist somit
abgelehnt.
Bürgermeister
Uphoff weist darauf hin, dass sich der Rat in seiner Sitzung am 15.12.2015
somit erneut mit dem Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2016 zu
befassen habe.