Einstimmiger
Beschlussvorschlag:
„Die Satzung über die 17. Änderung der Satzung
über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Stadt Sassenberg für fließende
Gewässer wird gem. der Anlage 3 zu dieser Niederschrift beschlossen."
StAR Venhaus geht anhand der Vorlage vom
09.11.2015 auf die vom Wasser- und Bodenverband Sassenberg-Füchtorf empfohlene
Senkung der Beiträge für Acker um 1,00 €/ha auf 20,00 €/ha und für Wald um 0,25
€/ha auf 5,00 €/ha für das Jahr 2016 ein.