Einstimmiger Beschluss:
„Die Anregung des Landesverbandes NRW der
Republikaner vom 25.09.2015, Herrn Ministerpräsidenten Victor Orbán zum
Ehrenbürger der Stadt Sassenberg zu ernennen, wird als unzulässig
zurückgewiesen, da es der Partei offensichtlich nicht um ein Sachanliegen geht,
sondern um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um
den Ansichten der Partei Publizität zu verschaffen.“
Anhand der Vorlage vom 05.10.2015 geht
Bürgermeister Uphoff auf die Anregung des Landesverbandes NRW der Republikaner,
Landesvorsitzenden André Maniera, ein, den Ministerpräsidenten der Republik
Ungarn, Herrn Victor Orbán, zum Ehrenbürger der Stadt Sassenberg zu ernennen.
Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gem. § 24 Abs. 1 GO NRW jeder
das Recht habe, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit
Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die
Bezirksvertretung zu wenden. Nach rechtlicher Würdigung der von den Republikanern
vorgetragenen Anregung sei festzustellen, dass die Anregung der Republikaner
unzulässig sei, weil es der Partei nicht um ein Sachanliegen gehe, sondern um
eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen, um den Ansichten
der Partei Publizität zu verschaffen. Diese rechtliche Einschätzung werde auch
vom Städte- und Gemeindebund NRW abgegeben.