Einstimmiger
Beschlussvorschlag:
„Die Kalkulation der
Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2016 vom 02.09.2015 wird gemäß der
Anlage 3 zu dieser Niederschrift beschlossen. Die Satzung zur 7. Änderung der
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Sassenberg
wird gemäß der Anlage 4 zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Anhand der Vorlage vom 03.09.2015 geht
StAR Venhaus auf die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr
2016 vom 02.09.2015 ein. Unter Hinweis auf einzelne Kostenfaktoren hält StAR
Venhaus fest, dass lediglich bei den Straßen, die überwiegend dem
Anliegerverkehr bzw. dem überörtlichen Verkehr dienen, eine marginale Differenz
zwischen der Kalkulation 2016 und den bisherigen Gebühren bestehe. Die bisher
festgesetzten Gebühren sollten daher auch für 2016 unverändert Geltung haben.
Weiter wird jedoch darauf hingewiesen,
dass eine Änderung der Satzung erforderlich sei und zwar aufgrund der Aufnahme
von Straßen in das Straßenverzeichnis (Allensteiner Straße, Gleiwitzer Straße,
Stettiner Ring). In diesem Zusammenhang seien auch die Josefstraße und die
Pastor-Hünteler-Straße, die derzeit noch mit Elisabethstraße -Erweiterung-
bzw. Langefort -Stichstraße- benannt seien, in die Satzung aufgenommen
worden.
Am. Holz
erfragt die Entwicklung der Deponieentgelte. StAR Venhaus erläutert hierzu,
dass die eingetretene Erhöhung der Deponieentgelte für den Straßenkehricht von
41,00 €/t auf 48,00 €/t insbesondere auf die Änderung der gesetzlichen Vorgaben
zur Verwertung sowie das Erfordernis einer Vorbehandlung zurückzuführen sei.