Beschluss: Kenntnis genommen

Bgm. Uphoff berichtet, dass aufgrund eines Hinweises eines Anliegers am Bekassinenweg verwaltungsseitig mit dem zuständigen Revierförster vom Landesbetrieb Wald und Holz ein Ortstermin zur Begutachten des zu erhaltenden Baumbestandes in Höhe der Besitzungen Bekassinenweg 3 bis 10 a stattgefunden habe. Festzuhalten bleibe, dass bei den aufstehenden Eichen ein radikaler Rückschnitt nicht möglich sei. Darüber hinaus handele es sich nach Aussagen des Revierförsters grundsätzlich um einen gesunden Baumbesatz. Von Bgm. Uphoff wird in diesem Zusammenhang auf die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Sassenberg eingegangen. Von Am. Völler werden zu den Schäden bei dem letzten Sturm ebenfalls nähere Erläuterungen gegeben.