Nachdem Bürgermeister Uphoff den
Beschlussvorschlag der Verwaltung bekannt gibt, beschließt der Rat mit 13
Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung:
„Der Antrag gem. § 24 GO des Herrn
Ferdinand Freiherr von Korff vom 14.08.2015 wird zum Anlass genommen, über die
Bauleitplanung der Gemeinde Glandorf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen unter
Berücksichtigung vorliegender Gutachten zu denkmalschützenden Belangen des
Schlosses Harkotten aus städtebaulicher Sicht als Trägerin öffentlicher Belange
erneut zu beraten. Die Angelegenheit wird in den Infrastrukturausschuss
verwiesen.“
An der Beratung und Beschlussfassung hat
Rm. von Ketteler nicht teilgenommen.
Hinsichtlich der Anregung gem. § 24 der
Gemeindeordnung NRW zur Wiederaufnahme der Beratungen zur Bauleitplanung der
Gemeinde Glandorf – 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von
Sonderbauflächen für Windenergieanlagen – gemäß Schreiben des Herrn Ferdinand
Freiherr von Korff vom 14.08.2015 greift der Bürgermeister die Vorlage vom
07.09.2015 auf. Diese wird vom Bürgermeister im Wortlaut verlesen. Sofern der
Rat in seiner heutigen Sitzung gemäß Vorschlag der Verwaltung beschließe,
könnten die weiteren Beratungen im Infrastrukturausschuss am 19.11.2015 und im
Rat am 15.12.2015 erfolgen. Sollten zuvor Beratungen in den Gremien der
Gemeinde Glandorf vorgesehen werden, könnten die vorgenannten Beratungen in den
städtischen Gremien vorgezogen werden.
Zu der Angelegenheit äußern sich sodann
Rm. Holz, Rm. Völler und Rm. Westhoff. Rm. Holz schlägt vor, hier in Sassenberg
erst eine Beratung vorzusehen, sobald die Gemeinde Glandorf eine entsprechende
Anfrage an die Stadt Sassenberg richte. Hierzu hält der Bürgermeister fest, dass
eine erneute Beteiligung der Stadt Sassenberg durch die Gemeinde Glandorf nicht
abzusehen sei. Rm. Völler unterstützt den Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Rm. Westhoff ist ebenfalls der Ansicht, dass seitens der Stadt Sassenberg
erneut eine Stellungnahme abgegeben werden sollte, sofern seitens der Gemeinde
Glandorf eine entsprechende Anfrage eingereicht werde. Die Zuständigkeit liege
letztlich bei der Gemeinde Glandorf.