Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Nachdem Bürgermeister Uphoff den Beschlussvorschlag der Verwaltung bekannt gibt, beschließt der Rat mit 13 Ja-Stimmen, sieben Nein-Stimmen und einer Stimmenthaltung:

 

„Der Antrag gem. § 24 GO des Herrn Ferdinand Freiherr von Korff vom 14.08.2015 wird zum Anlass genommen, über die Bauleitplanung der Gemeinde Glandorf zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen unter Berücksichtigung vorliegender Gutachten zu denkmalschützenden Belangen des Schlosses Harkotten aus städtebaulicher Sicht als Trägerin öffentlicher Belange erneut zu beraten. Die Angelegenheit wird in den Infrastrukturausschuss verwiesen.“

 

An der Beratung und Beschlussfassung hat Rm. von Ketteler nicht teilgenommen.


Hinsichtlich der Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Wiederaufnahme der Beratungen zur Bauleitplanung der Gemeinde Glandorf – 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen – gemäß Schreiben des Herrn Ferdinand Freiherr von Korff vom 14.08.2015 greift der Bürgermeister die Vorlage vom 07.09.2015 auf. Diese wird vom Bürgermeister im Wortlaut verlesen. Sofern der Rat in seiner heutigen Sitzung gemäß Vorschlag der Verwaltung beschließe, könnten die weiteren Beratungen im Infrastrukturausschuss am 19.11.2015 und im Rat am 15.12.2015 erfolgen. Sollten zuvor Beratungen in den Gremien der Gemeinde Glandorf vorgesehen werden, könnten die vorgenannten Beratungen in den städtischen Gremien vorgezogen werden.

 

Zu der Angelegenheit äußern sich sodann Rm. Holz, Rm. Völler und Rm. Westhoff. Rm. Holz schlägt vor, hier in Sassenberg erst eine Beratung vorzusehen, sobald die Gemeinde Glandorf eine entsprechende Anfrage an die Stadt Sassenberg richte. Hierzu hält der Bürgermeister fest, dass eine erneute Beteiligung der Stadt Sassenberg durch die Gemeinde Glandorf nicht abzusehen sei. Rm. Völler unterstützt den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Rm. Westhoff ist ebenfalls der Ansicht, dass seitens der Stadt Sassenberg erneut eine Stellungnahme abgegeben werden sollte, sofern seitens der Gemeinde Glandorf eine entsprechende Anfrage eingereicht werde. Die Zuständigkeit liege letztlich bei der Gemeinde Glandorf.