Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Mit 17 Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen beschließt der Rat:

 

„Im Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Harsewinkel zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen werden zu der Ziffer 1.1 (67,6 ha) erhebliche Bedenken vorgetragen, da eine Berücksichtigung der Abstandszonierungen zu Wohnen im Außenbereich der angrenzenden Bauerschaft Dackmar in Sassenberg durch die Ausführungen zu einer Zonierung 300 m/400 m/450 m nicht der Grundannahme einer 800 m-Abstandsregelung der Stadt Sassenberg entspricht.

 

Die vorläufig ermittelte Sonderbaufläche für die Ausweisung von Windenergieanlagen Ziffer 1.1 (67,6 ha) wird somit zurückgewiesen.“

 

An der Beratung und Beschlussfassung hat Rm. Ostlinning nicht teilgenommen.


Herr Schlotmann von der Verwaltung berichtet über die Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 03.09.2015  -Pkt. 5.1 d. N.-. Der Beschlussvorschlag des Ausschusses wird bekanntgegeben.