Sitzung: 15.09.2015 Rat der Stadt Sassenberg
Beschluss: Einstimmiger Beschluss
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 60/731/2015
Mit 17 Ja-Stimmen, zwei
Nein-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen beschließt der Rat:
„Im Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB i. V.
m. § 2 Abs. 2 BauGB zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Harsewinkel zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen werden
zu der Ziffer 1.1 (67,6 ha) erhebliche Bedenken vorgetragen, da eine
Berücksichtigung der Abstandszonierungen zu Wohnen im Außenbereich der
angrenzenden Bauerschaft Dackmar in Sassenberg durch die Ausführungen zu einer
Zonierung 300 m/400 m/450 m nicht der Grundannahme einer 800 m-Abstandsregelung
der Stadt Sassenberg entspricht.
Die vorläufig ermittelte Sonderbaufläche
für die Ausweisung von Windenergieanlagen Ziffer 1.1 (67,6 ha) wird somit
zurückgewiesen.“
An der Beratung und Beschlussfassung hat
Rm. Ostlinning nicht teilgenommen.
Herr Schlotmann von der Verwaltung
berichtet über die Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
03.09.2015 -Pkt. 5.1 d. N.-. Der
Beschlussvorschlag des Ausschusses wird bekanntgegeben.