Einstimmiger Beschluss:
„Dem Änderungsantrag des Architekturbüros
Brinkmann + Deppen, Sassenberg, vom 07.08.2015 für den 2. Erweiterungsbereich
des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 1 – Campingplatz
Schulze Westhoff – für den Standort der Rezeption wird zugestimmt.
Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ –
Detailplan 1 – Campingplatz Schulze Westhoff – 2. Erweiterung – gem. § 13 BauGB
wird gem. der Anlage 4 zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Herr Schlotmann von der Verwaltung geht
auf die Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am
03.09.2015 -Pkt. 8 d. N.- ein. Der
Beschlussvorschlag des Ausschusses sowie die vorgeschlagene Änderungssatzung
werden weiter im Wortlaut verlesen.