Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Nach kurzer kritischer Diskussion zu den vorgestellten Planungen ergeht bei 13 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme nachfolgender Beschluss:

 

„Im Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Harsewinkel zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen werden zu der Ziffer 1.1 (67,6 ha) erhebliche Bedenken vorgetragen, da eine Berücksichtigung der Abstandszonierungen zu Wohnen im Außenbereich der angrenzenden Bauerschaft Dackmar in Sassenberg durch die Ausführungen zu einer Zonierung 300 m/400 m/450 m nicht der Grundannahme einer 800 m-Abstandsregelung der Stadt Sassenberg entspricht.

 

Die vorläufig ermittelte Sonderbaufläche für die Ausweisung von Windenergieanlagen Ziffer 1.1 (67,6 ha) wird somit zurückgewiesen.“

 

An der Beratung und Beschlussfassung hat Am. Ostlinning nicht teilgenommen.


Von der Verwaltung wird berichtet, dass mit Schreiben vom 25.08.2015 der Stadt Sassenberg seitens der Stadt Harsewinkel die Unterlagen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 02.10.2015 zugeleitet worden seien. Die grenznahmen Bereiche zur Bauerschaft Dackmar werden anhand von vorbereitetem Kartenmaterial auch hinsichtlich der Abstandsproblematik erläutert. Einzelfragen aus dem Ausschuss werden beantwortet.