Nach kurzer kritischer Diskussion zu den
vorgestellten Planungen ergeht bei 13 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme
nachfolgender Beschluss:
„Im Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB i. V.
m. § 2 Abs. 2 BauGB zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Harsewinkel zur Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen werden
zu der Ziffer 1.1 (67,6 ha) erhebliche Bedenken vorgetragen, da eine
Berücksichtigung der Abstandszonierungen zu Wohnen im Außenbereich der
angrenzenden Bauerschaft Dackmar in Sassenberg durch die Ausführungen zu einer
Zonierung 300 m/400 m/450 m nicht der Grundannahme einer 800 m-Abstandsregelung
der Stadt Sassenberg entspricht.
Die vorläufig ermittelte Sonderbaufläche
für die Ausweisung von Windenergieanlagen Ziffer 1.1 (67,6 ha) wird somit
zurückgewiesen.“
An der Beratung und Beschlussfassung hat
Am. Ostlinning nicht teilgenommen.
Von der Verwaltung wird berichtet, dass
mit Schreiben vom 25.08.2015 der Stadt Sassenberg seitens der Stadt Harsewinkel
die Unterlagen zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von
Sonderbauflächen für Windenergieanlagen mit der Bitte um Stellungnahme bis zum
02.10.2015 zugeleitet worden seien. Die grenznahmen Bereiche zur Bauerschaft
Dackmar werden anhand von vorbereitetem Kartenmaterial auch hinsichtlich der
Abstandsproblematik erläutert. Einzelfragen aus dem Ausschuss werden
beantwortet.