Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag (geändert)

Einstimmiger Beschlussvorschlag: 

 

„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans ‚Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße‘ gemäß § 13 BauGB wird gemäß der Anlage 7 zu dieser Niederschrift beschlossen.“

 

 


Von der Verwaltung wird anhand des Bebauungsplanauszuges auf die Anhebung der maximalen Firsthöhe von derzeit 8,00 m auf 12,00 m in der Gewerbegebietsausweisung (GE) in Angleichung an die südlich angrenzende Industriegebietsausweisung (GI) hingewiesen. Gleichzeitig werden die Änderungspunkte der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan erläutert.

 

Von Am. Peter Holz wird auf den seines Erachtens erforderlichen Nachbarkontakt zur Anhebung der Firsthöhe im Übergang GE/MI verwiesen. Hierzu wird von Herrn Schlotmann erläutert, dass der direkte Anlieger bereits mit der Stadt Sassenberg Kontakt aufgenommen habe.

 

Auf die Frage von Am. von Ketteler, ob die nunmehr ersatzlos gestrichenen Vorgaben im Rahmen der Grünstrukturen Gegenstand der Ausgleichs- und Ersatzverpflichtungen im Bebauungsplan seien, wird von der Verwaltung ausgeführt, dass eine Ausgleichs- und Ersatzverpflichtung bei Aufstellung des Bebauungsplanes Ende der 70er Jahre nicht bestanden habe.