Sitzung: 03.09.2015 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag (geändert)
Vorlage: 60/724/2015
Einstimmiger Beschlussvorschlag:
„Die Satzung der Stadt Sassenberg über die
vereinfachte Änderung des Bebauungsplans ‚Industriegebiet
Robert-Linnemann-Straße‘ gemäß § 13 BauGB wird gemäß der Anlage 7 zu dieser
Niederschrift beschlossen.“
Von der Verwaltung wird anhand des
Bebauungsplanauszuges auf die Anhebung der maximalen Firsthöhe von derzeit 8,00
m auf 12,00 m in der Gewerbegebietsausweisung (GE) in Angleichung an die
südlich angrenzende Industriegebietsausweisung (GI) hingewiesen. Gleichzeitig
werden die Änderungspunkte der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan
erläutert.
Von Am. Peter Holz wird
auf den seines Erachtens erforderlichen Nachbarkontakt zur Anhebung der
Firsthöhe im Übergang GE/MI verwiesen. Hierzu wird von Herrn Schlotmann
erläutert, dass der direkte Anlieger bereits mit der Stadt Sassenberg Kontakt
aufgenommen habe.
Auf die Frage von Am. von Ketteler, ob die
nunmehr ersatzlos gestrichenen Vorgaben im Rahmen der Grünstrukturen Gegenstand
der Ausgleichs- und Ersatzverpflichtungen im Bebauungsplan seien, wird von der
Verwaltung ausgeführt, dass eine Ausgleichs- und Ersatzverpflichtung bei
Aufstellung des Bebauungsplanes Ende der 70er Jahre nicht bestanden habe.