Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Der Antrag der Firma Biber-Bau GmbH & Co. KG, Raiffeisenstraße 9, 48346 Ostbevern, auf Änderung des Bebauungsplanes ´Langefort´ für den Bereich Schürenstraße/Schürenknapp wird zurückgestellt. Für den beantragten Änderungsbereich erfolgt zunächst eine städtebauliche Aufbereitung. Die antragstellende Firma Biber-Bau hat im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages gem. § 11 BauGB die Kosten des Verfahrens zu tragen.“


Anhand von vorbereitetem Kartenmaterial wird von der Verwaltung eingehend auf den vorliegenden Änderungsantrag der Firma Biber-Bau, Ostbevern, eingegangen. Hingewiesen wird auf die derzeitigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes sowie dem südlich angrenzenden Standort des K+K-Marktes und der Überlagerung des Gesamtbereiches durch den nachgeordneten Ergänzungsbereich zum zentralen Versorgungsbereich gem. Einzelhandelskonzept der Stadt Sassenberg aus dem Jahre 2009.

 

Im Anschluss an die Planvorstellung wird von Am. Völler ausgeführt, dass der den planerischen Ansatz der Firma Biber-Bau grundsätzlich auch aus städtebaulicher Sicht positiv beurteile. Hier sollte schnellstmöglich Planungsrecht geschaffen werden.