Einstimmiger Beschluss:
„Der Antrag der Firma Biber-Bau GmbH &
Co. KG, Raiffeisenstraße 9, 48346 Ostbevern, auf Änderung des Bebauungsplanes
´Langefort´ für den Bereich Schürenstraße/Schürenknapp wird zurückgestellt. Für
den beantragten Änderungsbereich erfolgt zunächst eine städtebauliche
Aufbereitung. Die antragstellende Firma Biber-Bau hat im Rahmen eines städtebaulichen
Vertrages gem. § 11 BauGB die Kosten des Verfahrens zu tragen.“
Anhand von vorbereitetem Kartenmaterial
wird von der Verwaltung eingehend auf den vorliegenden Änderungsantrag der
Firma Biber-Bau, Ostbevern, eingegangen. Hingewiesen wird auf die derzeitigen
Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes sowie dem südlich
angrenzenden Standort des K+K-Marktes und der Überlagerung des Gesamtbereiches
durch den nachgeordneten Ergänzungsbereich zum zentralen Versorgungsbereich
gem. Einzelhandelskonzept der Stadt Sassenberg aus dem Jahre 2009.
Im Anschluss an die Planvorstellung wird
von Am. Völler ausgeführt, dass der den planerischen Ansatz der Firma Biber-Bau
grundsätzlich auch aus städtebaulicher Sicht positiv beurteile. Hier sollte
schnellstmöglich Planungsrecht geschaffen werden.