Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschluss:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 4 – Campingplatz Austermann wird im Rahmen einer 3. Erweiterung auf die Parzellen Gemarkung Sassenberg, Flur 9, Flurstücke 12 und 183  erweitert.

 

Der Änderungsbereich ist in der Anlage 3 gekennzeichnet.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da die Änderung des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 4 – Campingplatz Austermann – 3. Erweiterung – im Hinblick auf die Gesamtgröße der Umwandlung der Waldfläche (Parzelle 183) zu einem Sondergebiet die Grundzüge der Planungen nicht berührt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“

 


Mit Hinweis auf die Beratung und Beschlussfassung zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt wird von der Verwaltung auf die zu überplanenden Parzellen hingewiesen.