Sitzung: 03.09.2015 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/720/2015
Einstimmiger Beschluss:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
‚Erholungsgebiet Feldmark‘ – Detailplan 4 – Campingplatz Austermann wird im
Rahmen einer 3. Erweiterung auf die Parzellen Gemarkung Sassenberg, Flur 9,
Flurstücke 12 und 183 erweitert.
Der Änderungsbereich ist in der Anlage 3
gekennzeichnet.
Das Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu
fertigen. Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
wird abgesehen, da die Änderung des Bebauungsplanes ‚Erholungsgebiet Feldmark‘
– Detailplan 4 – Campingplatz Austermann – 3. Erweiterung – im Hinblick auf die
Gesamtgröße der Umwandlung der Waldfläche (Parzelle 183) zu einem Sondergebiet
die Grundzüge der Planungen nicht berührt werden. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Mit Hinweis auf die Beratung und
Beschlussfassung zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt wird von der Verwaltung
auf die zu überplanenden Parzellen hingewiesen.