Sitzung: 03.09.2015 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)
Vorlage: 60/719/2015
Einstimmiger Beschluss:
„Der rechtsverbindliche
Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg wird für die Ortslage Sassenberg im
Rahmen einer 39. Änderung für den nachfolgend aufgeführten Bereich geändert:
-
Umwandlung der
Parzelle Gemarkung Sassenberg, Flur 9, Flurstück 183 westlich des
Campingplatzes ‚Heidewald‘ von derzeit ‚Wald‘ zu einer Sonderbaufläche (S) mit
der Zweckbestimmung ‚Campingplatzgebiet‘
Der Änderungsbereich ist in der Anlage 2
gekennzeichnet.
Das Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Flächennutzungsplan zu
fertigen. Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
wird abgesehen, da die Änderung des Flächennutzungsplanes im Hinblick auf die
Gesamtgröße der Umwandlung der Waldfläche (Parzelle 183) zu einer
Sonderbaufläche die Grundzüge der Planungen nicht berührt werden. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2
BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Von der Verwaltung wird auf den
vorliegenden Antrag des Betreibers des Campingplatzes „Heidewald“ hingewiesen.
Anhand von vorbereitetem Kartenmaterial werden hierzu nähere Erläuterungen zum
Planungsstand gegeben.