Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschluss: 

 

„Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg wird für die Ortslage Sassenberg im Rahmen einer 39. Änderung für den nachfolgend aufgeführten Bereich geändert:

 

-        Umwandlung der Parzelle Gemarkung Sassenberg, Flur 9, Flurstück 183 westlich des Campingplatzes ‚Heidewald‘ von derzeit ‚Wald‘ zu einer Sonderbaufläche (S) mit der Zweckbestimmung ‚Campingplatzgebiet‘

 

Der Änderungsbereich ist in der Anlage 2 gekennzeichnet.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Flächennutzungsplan zu fertigen. Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da die Änderung des Flächennutzungsplanes im Hinblick auf die Gesamtgröße der Umwandlung der Waldfläche (Parzelle 183) zu einer Sonderbaufläche die Grundzüge der Planungen nicht berührt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Von der Verwaltung wird auf den vorliegenden Antrag des Betreibers des Campingplatzes „Heidewald“ hingewiesen. Anhand von vorbereitetem Kartenmaterial werden hierzu nähere Erläuterungen zum Planungsstand gegeben.