Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Der Antrag des Grundstückseigentümers Osteresch 12 in Füchtorf vom 10.06.2015/17.06.2015 auf Zulässigkeit einer baulichen Anlage (Hühnerstall mit Kaminholzlager) in der im Bebauungsplan ‚Gewerbegebiet Ostersch‘ – 2. Erweiterung - festgesetzten ‚Fläche zur Anpflanzung‘ wird abgelehnt, da die Fläche zur Anpflanzung hinsichtlich der Abgrenzung des Gewerbegebietes zur freien Landschaft hin im Rahmen der Auswirkungen der Planung sowie der Ausgleichs- und Ersatzverpflichtung zur Inanspruchnahme von Gewerbeflächen im Bebauungsplan festgeschrieben worden ist und durch die Aushöhlung dieser Festsetzung ein Präzedenzfall unterbunden werden soll.“


Im Hinblick auf die Beratung und Beschlussfassung im Ortsausschuss Füchtorf am 31.08.2015 –Pkt. 4 d. N.- werden der vorliegende Antrag sowie die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehend erläutert.