Einstimmiger Beschluss:
„Der Antrag des Grundstückseigentümers
Osteresch 12 in Füchtorf vom 10.06.2015/17.06.2015 auf Zulässigkeit einer
baulichen Anlage (Hühnerstall mit Kaminholzlager) in der im Bebauungsplan
‚Gewerbegebiet Ostersch‘ – 2. Erweiterung - festgesetzten ‚Fläche zur
Anpflanzung‘ wird abgelehnt, da die Fläche zur Anpflanzung hinsichtlich der
Abgrenzung des Gewerbegebietes zur freien Landschaft hin im Rahmen der
Auswirkungen der Planung sowie der Ausgleichs- und Ersatzverpflichtung zur
Inanspruchnahme von Gewerbeflächen im Bebauungsplan festgeschrieben worden ist
und durch die Aushöhlung dieser Festsetzung ein Präzedenzfall unterbunden
werden soll.“
Im Hinblick auf die Beratung und
Beschlussfassung im Ortsausschuss Füchtorf am 31.08.2015 –Pkt. 4 d. N.- werden
der vorliegende Antrag sowie die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehend
erläutert.