Einstimmiger Beschluss:
„Der Bürgermeister wird beauftragt, die im
Produkt 02.07.01 –Feuer-und Bevölkerungsschutz– Ziffer 26 Auszahlung für den
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen vorgesehenen Vermögensgegenstände zeit-
und bedarfsgerecht zu beschaffen.“
Die Verwaltung benennt und erläutert
teilweise die in der Vorlage vom 14.04.2015 genannten Ausrüstungsgegenstände,
für die gemäß Haushaltsplan 2015 eine Beschaffung bzw. Ersatzbeschaffung vorgesehen
ist. Auf Nachfrage von Am. Heseker wird außerdem ausgeführt, dass die Umsetzung
der Ersatzbeschaffung des Digitalfunks abhängig von einer allgemeinen
funktechnischen Freigabe durch die Bundesnetzagentur sei.