Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag

Einstimmiger Beschlussvorschlag:

 

„Der Wirtschaftsplan des Abwasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr 2015 wird wie folgt festgestellt:

 

Einnahmen :                       2.422.100,00

 

Ausgaben :                          2.422.100,00

 

Die im Erfolgsplan des Abwasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr 2015 ausgewiesene Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 181.000,00 € wird dem Haushalt der Stadt zugeführt.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2015 zur Finanzierung von Ausgaben erforderlich wird, wird auf 385.000,00 € festgesetzt.

 

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2015 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 € festgesetzt.“

 

 

Mit Einverständnis des Ausschusses werden die Punkte 4 und 5 gemeinsam behandelt.

 


Auch hierzu verweist Betriebsleiter Schlotmann darauf, dass der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Abwasserwerk der Stadt Sassenberg für das Jahr 2015, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht und der Finanzplanung, in der Sitzung des Rates am 16.12.2014 eingebracht wurde.

 

Unter Hinweis auf die Verwaltungsvorlage vom 17.12.2014 geht Herr Venhaus auf die sich aus der Kalkulation der Entwässerungsgebühren 2015 auf der Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes sowie der erhöhten Eigenkapitalverzinsung ergebenden Veranschlagungen im Wirtschaftsplan 2015 ein, die in Abstimmung mit Herrn Barsch von der WIBERA AG vorgenommen wurden. Er verweist insbesondere darauf, dass sich der im Erfolgsplan unter Ziffer 12 ausgewiesene Jahresgewinn aus der Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert i. H. v. 290.200,00 €, der Eigenkapitalverzinsung i. H. v. 181.000,00 € sowie der Kostenüberdeckung aus 2013 i. H. v. 20.100,00 € zusammensetzt. Im Weiteren führt er aus, dass die Eigenkapitalverzinsung i. H. v. 181.000,00 € an den Haushalt der Stadt abgeführt werden soll.

 

Nunmehr geht Herr Venhaus im Einzelnen auf die Ansätze des Erfolgs- und des Vermögensplanes ein.

 

Unter Hinweis auf die im Vermögenplan für die Kläranlage Sassenberg ausgewiesenen Maßnahmen zur Erneuerung der Belüftungstechnik sowie korrespondierend hierzu der mit 147.100,00 € veranschlagten Landesförderung aus dem Programm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“ verweist Betriebsleiter Schlotmann auf den derzeitigen Stand der Besprechungen mit der Bezirksregierung Münster sowie der NRW. Bank. Er führt aus, dass nach aktueller Auslegung der Zuwendungsrichtlinien durch das Ministerium möglicherweise eine Förderung ganz oder teilweise entfällt. Hintergrund ist hier das nunmehr seitens des Landes Ersatzinvestitionen als nicht förderfähig angesehen werden. Betriebsleiter Schlotmann verweist jedoch darauf, dass nach Auffassung der Betriebsleitung und auch in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro Frilling weiterhin an diesem Projekt gearbeitet werden sollte, da die zu erwartenden Amortisationen die Gesamtmaßnahme auch ohne die geplante Zuwendung als wirtschaftlich erscheinen lassen. Von ihm wird eine ergänzende Unterrichtung des Betriebsausschusses sowie die Darstellung entsprechender Finanzierungsmöglichkeiten zugesagt.

 

In diesem Zusammenhang werden von Betriebsleiter Schlotmann anhand entsprechender Diagramme die Stromverbräuche für die Kläranlagen Sassenberg und Füchtorf in den vergangenen 20 Jahren erläutert.

 

Abschließend geht Herr Barsch in der Bewertung des Wirtschaftsplanes auf verschiedene Faktoren wie die Kalkulation auf der Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes sowie die erhöhte Eigenkapitalverzinsung ein. Er verweist darauf, dass die Gebührenbelastung nach wie vor unter dem Landesdurchschnitt liegt. Zusammenfassend führt er aus, dass die Wirtschaftsplanung als solide bezeichnet werden kann.