Sitzung: 27.01.2015 Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/646/2014
Einstimmiger
Beschlussvorschlag:
„Der Wirtschaftsplan des
Abwasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr 2015 wird wie folgt
festgestellt:
Einnahmen : 2.422.100,00 €
Ausgaben : 2.422.100,00 €
Die im Erfolgsplan des
Abwasserwerkes der Stadt Sassenberg für das Wirtschaftsjahr 2015 ausgewiesene
Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 181.000,00 € wird dem Haushalt der Stadt
zugeführt.
Der Gesamtbetrag der
Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2015 zur Finanzierung von Ausgaben
erforderlich wird, wird auf 385.000,00 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der
Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2015 zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000,00 €
festgesetzt.“
Mit Einverständnis des
Ausschusses werden die Punkte 4 und 5 gemeinsam behandelt.
Auch hierzu verweist Betriebsleiter
Schlotmann darauf, dass der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Abwasserwerk
der Stadt Sassenberg für das Jahr 2015, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem
Vermögensplan, der Stellenübersicht und der Finanzplanung, in der Sitzung des
Rates am 16.12.2014 eingebracht wurde.
Unter Hinweis auf die Verwaltungsvorlage
vom 17.12.2014 geht Herr Venhaus auf die sich aus der Kalkulation der
Entwässerungsgebühren 2015 auf der Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes sowie
der erhöhten Eigenkapitalverzinsung ergebenden Veranschlagungen im
Wirtschaftsplan 2015 ein, die in Abstimmung mit Herrn Barsch von der WIBERA AG
vorgenommen wurden. Er verweist insbesondere darauf, dass sich der im
Erfolgsplan unter Ziffer 12 ausgewiesene Jahresgewinn aus der Abschreibung nach
dem Wiederbeschaffungszeitwert i. H. v. 290.200,00 €, der
Eigenkapitalverzinsung i. H. v. 181.000,00 € sowie der Kostenüberdeckung aus
2013 i. H. v. 20.100,00 € zusammensetzt. Im Weiteren führt er aus, dass die
Eigenkapitalverzinsung i. H. v. 181.000,00 € an den Haushalt der Stadt
abgeführt werden soll.
Nunmehr geht Herr Venhaus im Einzelnen auf
die Ansätze des Erfolgs- und des Vermögensplanes ein.
Unter Hinweis auf die im Vermögenplan für
die Kläranlage Sassenberg ausgewiesenen Maßnahmen zur Erneuerung der
Belüftungstechnik sowie korrespondierend hierzu der mit 147.100,00 €
veranschlagten Landesförderung aus dem Programm „Ressourceneffiziente
Abwasserbeseitigung NRW“ verweist Betriebsleiter Schlotmann auf den derzeitigen
Stand der Besprechungen mit der Bezirksregierung Münster sowie der NRW. Bank.
Er führt aus, dass nach aktueller Auslegung der Zuwendungsrichtlinien durch das
Ministerium möglicherweise eine Förderung ganz oder teilweise entfällt.
Hintergrund ist hier das nunmehr seitens des Landes Ersatzinvestitionen als
nicht förderfähig angesehen werden. Betriebsleiter Schlotmann verweist jedoch
darauf, dass nach Auffassung der Betriebsleitung und auch in Abstimmung mit dem
Ingenieurbüro Frilling weiterhin an diesem Projekt gearbeitet werden sollte, da
die zu erwartenden Amortisationen die Gesamtmaßnahme auch ohne die geplante
Zuwendung als wirtschaftlich erscheinen lassen. Von ihm wird eine ergänzende
Unterrichtung des Betriebsausschusses sowie die Darstellung entsprechender
Finanzierungsmöglichkeiten zugesagt.
In diesem Zusammenhang werden von
Betriebsleiter Schlotmann anhand entsprechender Diagramme die Stromverbräuche
für die Kläranlagen Sassenberg und Füchtorf in den vergangenen 20 Jahren
erläutert.
Abschließend geht Herr Barsch in der
Bewertung des Wirtschaftsplanes auf verschiedene Faktoren wie die Kalkulation
auf der Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes sowie die erhöhte
Eigenkapitalverzinsung ein. Er verweist darauf, dass die Gebührenbelastung nach
wie vor unter dem Landesdurchschnitt liegt. Zusammenfassend führt er aus, dass
die Wirtschaftsplanung als solide bezeichnet werden kann.