Beschluss: Berichterstattung

Unter Hinweis auf die Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses vom 04.09.2014 –Pkt. 11 d. N.- zeichnet sich nunmehr ab, dass ein entsprechender Grunderwerb möglich wird, sodass die Querungshilfe realisiert werden kann. Die Maßnahme soll im Frühjahr 2015 umgesetzt werden.