Beschluss: Berichterstattung

Wie Bgm. Uphoff dem Ausschuss vorträgt, hat das Landgericht Münster im selbständigen Beweisverfahren ein Gutachten eingeholt. Der Sachverständige gelangt zu dem Ergebnis, dass die Verblendungsschale der Ostfassade vollständig erneuert werden muss. An den weiteren mit einer Fugensanierung bearbeiteten Verblendsteinflächen ist die Verfugung vollständig zu erneuern. Der Sachverständige geht von Sanierungskosten aus, die bei Brutto 33.500,00 € liegen.