Sitzung: 30.09.2014 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Berichterstattung
Wie Bgm. Uphoff dem Ausschuss vorträgt,
hat das Landgericht Münster im selbständigen Beweisverfahren ein Gutachten
eingeholt. Der Sachverständige gelangt zu dem Ergebnis, dass die
Verblendungsschale der Ostfassade vollständig erneuert werden muss. An den
weiteren mit einer Fugensanierung bearbeiteten Verblendsteinflächen ist die
Verfugung vollständig zu erneuern. Der Sachverständige geht von
Sanierungskosten aus, die bei Brutto 33.500,00 € liegen.