Beschluss: Berichterstattung

Unter Hinweis auf den Bericht in der Sitzung des Infrastrukturausschusses vom 04.09.2014 –Pkt. 4.7 d. N.- verweist Bgm. Uphoff darauf, dass hinsichtlich der im Prüfbericht dargelegten Mängel nunmehr ergänzende Gespräche geführt wurden. Architekt Brinkmann führt aus, dass es sich bei dem verwendeten Material um grün ummanteltes schwarzes Granulat handelt, wobei die Grünabfärbung zwischenzeitlich abgeschlossen sei. Dennoch liege hier ein Mangel vor, der von der Firma Weitzel nunmehr auch anerkannt wurde. Fragen des Austausches des Materials beziehungsweise eines Schadensersatzes sind hier noch zu klären. Bgm. Uphoff verweist ergänzend darauf, dass aufgrund der fehlenden Schlussrechnung noch ein Betrag i. H. v. rd. 52.000,00 € einbehalten wurde und das eine Mängelgewährleistungsbürgschaft über 22.000,00 € vorliegt, sodass gegebenenfalls aus diesen Mitteln ein Materialaustausch erfolgen kann.