Sitzung: 30.09.2014 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag
Vorlage: 60/594/2014
Einstimmiger Beschlussvorschlag:
„Die auf der städtischen Parzelle
Gemarkung Sassenberg, Flur 17, Flurstück 390 tlw. erstellte öffentliche
Parkplatzanlage sowie die hier zugehörige Zufahrt von der B 476 –Versmolder
Straße- sowie der südlich verlaufende Rad- und Fußweg werden gem. § 6 des
Straßen- und Wegegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV.
NW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, 141, 216, 355; 2007 S. 327/SGV. NRW 91) zuletzt
geändert durch Gesetz vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294) für den öffentlichen
Verkehr gewidmet.
Die zu widmenden und in der Anlage 1
dargestellten Erschließungsanlagen erhalten jeweils die Eigenschaft einer
Gemeindestraße für die Zufahrt zum Sondergebiet und die Fahrgassen des
öffentlichen Parkplatz sowie die Eigenschaft eines Parkplatzes für die
dargestellten Parkplatzflächen und die Eigenschaft eines Rad- und Fußweges im
südlichen Teilbereich.“
Wie StVR Schlotmann dem Ausschuss
vorträgt, ist im Hinblick auf den nunmehr abgeschlossen endgültigen Ausbau des
Parkplatzes sowie der Zuwegung der entsprechende Widmungsakt vorzunehmen.