Nachdem Rm. Franke kurz die
Entscheidungsfindung in den übrigen Städten und Gemeinden des Kreises Warendorf
aufgreift und Bürgermeister Uphoff hierzu Erläuterungen gibt, beschließt der
Rat einstimmig:
„Die Stadt Sassenberg, vertreten durch den
Bürgermeister, tritt der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten
und Gemeinden des Kreises Warendorf ,Abrechnung der Krankenhilfeleistungen an
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz´ -Solidarfonds- zum 01.01.2015 bei.“
Die Verwaltung geht anhand der Vorlage vom
03.09.2014 ausführlich auf den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden des Kreises Warendorf zur
Abrechnung der Krankenhilfeleistungen an Leistungsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz -Solidarfonds- ein. Hierbei werden verschiedene
Aspekte zum Abschluss einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
insbesondere zur Minderung der Risiken der Krankenhilfekostengewährung im Kreis
Warendorf bzw. zur Einrichtung eines Solidarfonds der kreisangehörigen Städte
und Gemeinden erläutert.