Mit 22 Ja-Stimmen und einer
Stimmenthaltung beschließt der Rat:
„Der Feststellungsbeschluss vom 11.02.2014
-Pkt. 10 d. N.- 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sassenberg
wird aufgehoben.
Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Anregungen und Bedenken zur 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Sassenberg für die Ortslagen Sassenberg und Füchtorf
wird wie in der Anlage 2 dargestellt beschlossen.
Für die Änderungspunkte -Ortslage
Sassenberg- eins, zwei und drei (Bebauungspläne ‚Poggenbrook’ und
‚Elisabethstraße’) und die Änderungspunkte vier und fünf -Ortslage Füchtorf-
(Bebauungsplan ’Hauskämpe’ und Ortskern Füchtorf) erfolgen Korrekturen
hinsichtlich der nachrichtlich/redaktionellen Darstellung in den jeweiligen
Planausfertigungen und der Begründung zur 35. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Sassenberg für die Ortslagen Sassenberg und Füchtorf wird gem. § 1
Abs. 6 BauGB i. V. m. § 5 BauGB in der Fassung des Bekanntmachung vom 23.09.2014
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S.
1548) beschlossen. Die Begründung zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes
hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Anhand der Vorlage vom 27.08.2014 geht die
Verwaltung ausführlich auf die erforderliche Aufhebung des
Feststellungsbeschlusses und Beschlusses über den Flächennutzungsplan in seiner
35. Änderung gemäß Beschluss des Rates vom 11.02.2014 -Pkt. 10 d. N.- ein. Ungeachtet der Tatsache,
dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Verfahrensfehler seitens der
Bezirksregierung Münster nicht festgestellt worden seien, werde von dort jedoch
gefordert, dass alle im Verfahren vorgetragenen Anregungen und Bedenken
nochmals im Rahmen des Feststellungsbeschlusses zu beschließen seien. Ferner
seien von der Bezirksregierung Münster Korrekturen in der Begründung zum
Bebauungsplan und in der Planausfertigung zur 35. Änderung beanstandet worden.
Rm. Lange spricht sodann die von der
Bezirksregierung aufgegriffenen Änderungen bzw. Korrekturen an. Rm. Westhoff
greift den damaligen Beschluss des Rates vom 11.02.2014 auf. Hierzu gibt der
Bürgermeister kurz Erläuterungen.