Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Mit 22 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung beschließt der Rat:

 

„Der Feststellungsbeschluss vom 11.02.2014 -Pkt. 10 d. N.- 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sassenberg wird aufgehoben.

 

Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sassenberg für die Ortslagen Sassenberg und Füchtorf wird wie in der Anlage 2 dargestellt beschlossen.

 

Für die Änderungspunkte -Ortslage Sassenberg- eins, zwei und drei (Bebauungspläne ‚Poggenbrook’ und ‚Elisabethstraße’) und die Änderungspunkte vier und fünf -Ortslage Füchtorf- (Bebauungsplan ’Hauskämpe’ und Ortskern Füchtorf) erfolgen Korrekturen hinsichtlich der nachrichtlich/redaktionellen Darstellung in den jeweiligen Planausfertigungen und der Begründung zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sassenberg für die Ortslagen Sassenberg und Füchtorf wird gem. § 1 Abs. 6 BauGB i. V. m. § 5 BauGB in der Fassung des Bekanntmachung vom 23.09.2014 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) beschlossen. Die Begründung zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Anhand der Vorlage vom 27.08.2014 geht die Verwaltung ausführlich auf die erforderliche Aufhebung des Feststellungsbeschlusses und Beschlusses über den Flächennutzungsplan in seiner 35. Änderung gemäß Beschluss des Rates vom 11.02.2014  -Pkt. 10 d. N.- ein. Ungeachtet der Tatsache, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung Verfahrensfehler seitens der Bezirksregierung Münster nicht festgestellt worden seien, werde von dort jedoch gefordert, dass alle im Verfahren vorgetragenen Anregungen und Bedenken nochmals im Rahmen des Feststellungsbeschlusses zu beschließen seien. Ferner seien von der Bezirksregierung Münster Korrekturen in der Begründung zum Bebauungsplan und in der Planausfertigung zur 35. Änderung beanstandet worden.

 

Rm. Lange spricht sodann die von der Bezirksregierung aufgegriffenen Änderungen bzw. Korrekturen an. Rm. Westhoff greift den damaligen Beschluss des Rates vom 11.02.2014 auf. Hierzu gibt der Bürgermeister kurz Erläuterungen.