Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Mit 21 Ja-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen beschließt der Rat:

 

„Seitens der Stadt Sassenberg bestehen gegen die Erteilung des Befreiungsbescheides gem. § 31 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 86 BauO NRW seitens des Kreisbauamtes Warendorf zum nunmehr vorgelegten Bauantrag für das Familienhaus mit Garage, Oppelner Straße 4, keine Bedenken.

 

Die Satzung der Stadt Sassenberg Änderung der Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW zum Bebauungsplan ‚Sassenberg Ost’ – 3. Erweiterung wird gem. der Anlage 4 zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Die Verwaltung berichtet über die Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 04.09.2014  -Pkt. 13 d. N.-. Der Beschlussvorschlag und die Satzung über die Änderung der Gestaltungssatzung des Bebauungsplanes „Sassenberg-Ost“ – 3. Erweiterung – werden erläutert.