Mit 21 Ja-Stimmen und zwei
Stimmenthaltungen beschließt der Rat:
„Seitens der Stadt Sassenberg bestehen
gegen die Erteilung des Befreiungsbescheides gem. § 31 Abs. 2 BauGB i. V. m. §
86 BauO NRW seitens des Kreisbauamtes Warendorf zum nunmehr vorgelegten
Bauantrag für das Familienhaus mit Garage, Oppelner Straße 4, keine Bedenken.
Die Satzung der Stadt Sassenberg Änderung
der Gestaltungssatzung gem. § 86 BauO NRW zum Bebauungsplan ‚Sassenberg Ost’ –
3. Erweiterung wird gem. der Anlage 4 zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Die Verwaltung berichtet über die
Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 04.09.2014 -Pkt. 13 d. N.-. Der Beschlussvorschlag und
die Satzung über die Änderung der Gestaltungssatzung des Bebauungsplanes
„Sassenberg-Ost“ – 3. Erweiterung – werden erläutert.