Einstimmiger Beschluss:
„Der Bürgermeister leitet dem Rat den
Entwurf des Jahresabschlusses 2013 zur Feststellung zu. Der Entwurf des
Jahresabschlusses 2013 wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung nach § 59 Abs. 3 GO NRW sowie den
weiteren gesetzlichen Vorschriften verwiesen.“
Bürgermeister Uphoff leitet dem Rat den
Entwurf des Jahresabschlusses 2013 zu und berichtet hierzu anhand der als
Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügten Vorlage vom 08.09.2014.