Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage 3 dargestellt, beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ‚Industriegebiet Robert-Linnemann-Straße’ – Erweiterung – 2. vereinfachte Änderung wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“


Die Verwaltung geht ausführlich auf die Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 04.09.2014  -Pkt. 8 d. N.- sowie den Beschlussvorschlag des Ausschusses ein und erläutert diese.