Einstimmiger Beschluss:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB und
§ 13 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage
3 dargestellt, beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Industriegebiet
Robert-Linnemann-Straße’ – Erweiterung – 2. vereinfachte Änderung wird gem. §§
7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878/SGV. NRW. 2023)
und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) als Satzung beschlossen.
Die Begründung hat an der Beschlussfassung
teilgehabt.“
Die Verwaltung geht ausführlich auf die
Beratungen in der Sitzung des Infrastrukturausschusses am 04.09.2014 -Pkt. 8 d. N.- sowie den Beschlussvorschlag
des Ausschusses ein und erläutert diese.