Beschluss: Einstimmiger Beschluss

Einstimmiger Beschluss:

 

„Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Sassenberg am 25.05.2014 wurden nicht erhoben.

 

Sachverhalte im Sinne des § 40 Abs. 1 a) bis c) KWahlG liegen nicht vor.

 

Die Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Sassenberg am 25.05.2014 wird gemäß § 40 Abs. 1 d) KWahlG für gültig erklärt.“


StOVR Martin Kniesel geht als Wahlleiter auf die Beratungen in der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 26.08.2014  -Pkt. 2 d. N.- ein und gibt den Beschlussvorschlag des Ausschusses bekannt.