Einstimmiger Beschluss:
„Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl
des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Sassenberg am 25.05.2014 wurden
nicht erhoben.
Sachverhalte im Sinne des § 40 Abs. 1 a)
bis c) KWahlG liegen nicht vor.
Die Wahl des Bürgermeisters und der
Vertretung der Stadt Sassenberg am 25.05.2014 wird gemäß § 40 Abs. 1 d) KWahlG für
gültig erklärt.“
StOVR Martin Kniesel geht als Wahlleiter
auf die Beratungen in der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am
26.08.2014 -Pkt. 2 d. N.- ein und gibt
den Beschlussvorschlag des Ausschusses bekannt.