Beschluss: Kenntnis genommen

 


Wie Betriebsleiter Schlotmann ausführt, steht der geplanten Kooperation mit der Stadt Versmold nunmehr kein Hindernis im Weg. Auf die seinerzeitige Eingabe vom 19.12.2013 hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW mit Verfügung vom 05.03.2014 mitgeteilt, dass der geplanten Entsorgung von Überschuss- und Flotatschlämmen durch die Städte Versmold und Sassenberg die Vorgaben der Düngemittelverordnung im Hinblick darauf, dass eine Kooperation erfolgen soll, nicht entgegenstehen. Betriebsleiter Schlotmann verweist ergänzend darauf, dass nunmehr in Kürze die entsprechende vertragliche Regelung abgeschlossen werden soll.