Sitzung: 22.05.2014 Betriebsausschuss für das Wasserwerk und das Abwasserwerk
Beschluss: Kenntnis genommen
Der Ausschuss nimmt den Bericht zur
Kenntnis.
Betriebsleiter Schlotmann berichtet dem
Ausschuss, dass das Verwaltungsgericht Münster im Rahmen der mündlichen
Verhandlungen am 26.03.2014 die Klage des durch die Bundesrepublik Deutschland vertretenen
Landesbetriebes Straßen.NRW hinsichtlich der Niederschlagswassergebühren für
die Bundesstraßen kostenpflichtig abgewiesen hat. Die entsprechenden Heranziehungsbescheide
für die Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013 zu Niederschlagswassergebühren i. H. v.
rd. 25.800,00 € sind rechtmäßig und verletzen die Rechte der Bundesrepublik
Deutschland nicht.