Beschluss: Kenntnis genommen

Der Ausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.   


Betriebsleiter Schlotmann berichtet dem Ausschuss, dass das Verwaltungsgericht Münster im Rahmen der mündlichen Verhandlungen am 26.03.2014 die Klage des durch die Bundesrepublik Deutschland vertretenen Landesbetriebes Straßen.NRW hinsichtlich der Niederschlagswassergebühren für die Bundesstraßen kostenpflichtig abgewiesen hat. Die entsprechenden Heranziehungsbescheide für die Jahre 2010, 2011, 2012 und 2013 zu Niederschlagswassergebühren i. H. v. rd. 25.800,00 € sind rechtmäßig und verletzen die Rechte der Bundesrepublik Deutschland nicht.