Beschluss: Kenntnis genommen

Anhand von vorbereitetem Kartenmaterial geht Bgm. Uphoff auf die Veröffentlichung im Amtsblatt des Regierungsbezirks Münster vom 18.04.2014 ein und verweist darauf, dass in Teilbereichen aufgrund der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen eine Rücknahme des ursprünglich vorgesehenen Festsetzungsbereiches erfolgt ist. Am. Ostlinning führt aus, dass seines Erachtens der Wasserversorgung Beckum GmbH nahegelegt werden sollte, für entsprechende Entschädigungsregelungen für betroffene Landwirte Sorge zu tragen.