Bei zehn Ja-Stimmen und drei
Enthaltungen ergeht nachfolgender Beschluss:
„Dem Infrastrukturausschuss wird
empfohlen, dem Rat nachfolgenden Beschluss vorzuschlagen:
Der in der Anlage 5 dargestellte
Wirtschaftsweg Gemarkung Füchtorf, Flur 145, Flurstück 38 südlich des
Betriebsgeländes der Firma Wüseke in Subbern gem. § 7 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, 141, 216, 355; 2007 S.
327/SGV. NRW 91) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 (GV. NRW S. 731)
eingezogen.“
Von der Verwaltung wird auf den Wunsch der
Firma Wüseke auf Erwerb des Wirtschaftsweges Parzelle 38 eingegangen. Anhand
von vorbereitetem Kartenmaterial werden hierzu nähere Erläuterungen gegeben.
Am. Buddenkotte geht kritisch auf die
nunmehr fehlende Zufahrt aus Richtung Norden für die Grundstückseigentümer ein.
Hierzu wird von Am. Oertker ausgeführt, dass weiterhin die Zufahrt aus Richtung
Süden verbleibe und grundsätzliche Bedenken seitens der Grundstückseigentümer
nicht zu erwarten seien. Hierzu werden von Bgm. Uphoff ergänzende Erläuterungen
insbesondere hinsichtlich des Verfahrens zur Einziehung gegeben.