Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Bei zehn Ja-Stimmen und drei Enthaltungen ergeht nachfolgender Beschluss:

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, dem Rat nachfolgenden Beschluss vorzuschlagen:

 

Der in der Anlage 5 dargestellte Wirtschaftsweg Gemarkung Füchtorf, Flur 145, Flurstück 38 südlich des Betriebsgeländes der Firma Wüseke in Subbern gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, 141, 216, 355; 2007 S. 327/SGV. NRW 91) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 (GV. NRW S. 731) eingezogen.“


Von der Verwaltung wird auf den Wunsch der Firma Wüseke auf Erwerb des Wirtschaftsweges Parzelle 38 eingegangen. Anhand von vorbereitetem Kartenmaterial werden hierzu nähere Erläuterungen gegeben.

 

Am. Buddenkotte geht kritisch auf die nunmehr fehlende Zufahrt aus Richtung Norden für die Grundstückseigentümer ein. Hierzu wird von Am. Oertker ausgeführt, dass weiterhin die Zufahrt aus Richtung Süden verbleibe und grundsätzliche Bedenken seitens der Grundstückseigentümer nicht zu erwarten seien. Hierzu werden von Bgm. Uphoff ergänzende Erläuterungen insbesondere hinsichtlich des Verfahrens zur Einziehung gegeben.