Bei zehn Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen
ergeht nachfolgender Beschluss:
„Der rechtsverbindliche
Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg wird für die Ortslage Sassenberg im
Rahmen einer 38. Änderung für den nachfolgend aufgeführten Bereich gem. §
13 BauGB geändert:
-
Umwandlung einer
gewerblichen Baufläche (G) in einer Größe von rd. 2.400,00 m² zu einer
Wohnbaufläche (W) nördlich der Kolpingstraße.
Darüber hinaus erfolgt die redaktionelle
Korrektur für den Bereich des im Rahmen des § 13 a BauGB aufgestellten
zwischenzeitlich rechtsverbindlichen gewordenen Bebauungsplan ‚Stadtmitte’ –
Erweiterung – von derzeit gewerblicher Baufläche (G) zu einer Sonderbaufläche
(S) für den großflächigen Einzelhandel.
Die Änderungs- und Korrekturbereiche sind
in der Anlage 2 gekennzeichnet.
Das Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, wird beauftragt, eine entsprechenden Flächennutzungsplanentwurf zu
fertigen. Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
wird abgesehen, da durch die Änderung des Flächennutzungsplanes im Hinblick auf
die Gesamtgröße der Umwandlung der gewerblichen Baufläche zu einer
Wohnbaufläche nördlich der Kolpingstraße die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Von der Verwaltung wird auf den Wunsch
eines Grundstückseigentümers auf Umplanung einer gewerblichen Baufläche zu
einer Wohnbaufläche verwiesen. Hierzu entwickelt sich eine kurze Diskussion in
deren Verlauf von Am. Arenhövel kritisch auf die Umplanung eingegangen wird.