Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Bei zehn Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen ergeht nachfolgender Beschluss: 

 

„Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Sassenberg wird für die Ortslage Sassenberg im Rahmen einer 38. Änderung für den nachfolgend aufgeführten Bereich gem. § 13  BauGB geändert:

 

-            Umwandlung einer gewerblichen Baufläche (G) in einer Größe von rd. 2.400,00 m² zu einer Wohnbaufläche (W) nördlich der Kolpingstraße.

 

Darüber hinaus erfolgt die redaktionelle Korrektur für den Bereich des im Rahmen des § 13 a BauGB aufgestellten zwischenzeitlich rechtsverbindlichen gewordenen Bebauungsplan ‚Stadtmitte’ – Erweiterung – von derzeit gewerblicher Baufläche (G) zu einer Sonderbaufläche (S) für den großflächigen Einzelhandel.

 

Die Änderungs- und Korrekturbereiche sind in der Anlage 2 gekennzeichnet.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, eine entsprechenden Flächennutzungsplanentwurf zu fertigen. Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da durch die Änderung des Flächennutzungsplanes im Hinblick auf die Gesamtgröße der Umwandlung der gewerblichen Baufläche zu einer Wohnbaufläche nördlich der Kolpingstraße die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Von der Verwaltung wird auf den Wunsch eines Grundstückseigentümers auf Umplanung einer gewerblichen Baufläche zu einer Wohnbaufläche verwiesen. Hierzu entwickelt sich eine kurze Diskussion in deren Verlauf von Am. Arenhövel kritisch auf die Umplanung eingegangen wird.