Bei elf Ja-Stimmen und einer Enthaltung
ergeht nachfolgender Beschluss:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
‚Füchtorfer Straße’ – nördliche Erweiterung – wird im Rahmen einer 3. Änderung
für den nachfolgend aufgeführten Bereich gem. § 13 BauGB geändert:
-
Umwandlung einer
Gewerbefläche (GE) in einer Größe von rd. 2.400,00 m² zu einem Allgemeinen
Wohngebiet (WA) nördlich der Kolpingstraße.
-
Verschiebung der
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen zu Gunsten des Betriebswohnens Richtung
Norden.
-
Aufhebung der
Rad- und Fußwegeverbindung zwischen der Kolpingstraße und der Müllerstraße.
Der Änderungsbereich ist in der Anlage 3
gekennzeichnet.
Das Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu
fertigen. Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der
frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
wird abgesehen, da durch die Änderung des Bebauungsplanes im Hinblick auf die
Gesamtgröße die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Von der Verwaltung wird auf die Beratungen
zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt verwiesen.