Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Bei elf Ja-Stimmen und einer Enthaltung ergeht nachfolgender Beschluss:

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Füchtorfer Straße’ – nördliche Erweiterung – wird im Rahmen einer 3. Änderung für den nachfolgend aufgeführten Bereich gem. § 13 BauGB geändert:

 

-            Umwandlung einer Gewerbefläche (GE) in einer Größe von rd. 2.400,00 m² zu einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) nördlich der Kolpingstraße.

-            Verschiebung der Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen zu Gunsten des Betriebswohnens Richtung Norden.

-            Aufhebung der Rad- und Fußwegeverbindung zwischen der Kolpingstraße und der Müllerstraße.

 

Der Änderungsbereich ist in der Anlage 3 gekennzeichnet.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu fertigen. Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da durch die Änderung des Bebauungsplanes im Hinblick auf die Gesamtgröße die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Von der Verwaltung wird auf die Beratungen zum vorhergehenden Tagesordnungspunkt verwiesen.