Bei elf Ja-Stimmen und einer Enthaltung
ergeht nachfolgender Beschluss:
„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan
‚Poggenbrook’ wird im Rahmen einer 14. Änderung gem. § 13 a BauGB
–Bebauungsplan der Innenentwicklung– für die nachfolgend aufgeführten Punkte
geändert:
-
Umbau und
Erweiterung des Lebensmittelmarktes Füchtorfer Straße 19 a von derzeit 700,00
m² Verkaufsfläche auf 975,00 m² Verkaufsfläche zzgl. eines Backshops mit
75,00 m² Verkaufsfläche
-
Berücksichtigung
der Querungshilfe einschließlich der Bushaltestelle an der Füchtorfer Straße in
Höhe des Lebensmittelmarktes Füchtorfer Straße 19 a
Der Änderungsbereich ist in der Anlage 4 (14.
Änderung des Bebauungsplanes ‚Poggenbrook’) gekennzeichnet.
Das Planungsbüro Wolters Partner,
Coesfeld, wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf zur 14. Änderung des
Bebauungsplanes ‚Poggenbrook’ zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen
Auslegung. Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen des § 13 a BauGB verzichtet. Die Verwaltung
wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m.
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Von der Verwaltung wird auf die
Erweiterungsabsichten des Netto-Marktes eingegangen. Vom Vorsitzenden wird in
diesem Zusammenhang der erforderliche Stellplatzbedarf thematisiert. Am.
Arenhövel geht im Verlauf der anschließenden kurzen Diskussion auf das vorliegende
Einzelhandelskonzept ein. Abschließend wird von Am. Völler nach der
Kostentragung für die Planänderung gefragt. Hierzu wird von Bgm. Uphoff
ausgeführt, dass Kostenträger der Planung der Planinitiator sei.