Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Bei elf Ja-Stimmen und einer Enthaltung ergeht nachfolgender Beschluss: 

 

„Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ‚Poggenbrook’ wird im Rahmen einer 14. Änderung gem. § 13 a BauGB –Bebauungsplan der Innenentwicklung– für die nachfolgend aufgeführten Punkte geändert:

 

-            Umbau und Erweiterung des Lebensmittelmarktes Füchtorfer Straße 19 a von derzeit 700,00 m² Verkaufsfläche auf 975,00 m² Verkaufsfläche zzgl. eines Backshops mit 75,00 m² Verkaufsfläche

-            Berücksichtigung der Querungshilfe einschließlich der Bushaltestelle an der Füchtorfer Straße in Höhe des Lebensmittelmarktes Füchtorfer Straße 19 a

 

Der Änderungsbereich ist in der Anlage 4 (14. Änderung des Bebauungsplanes ‚Poggenbrook’) gekennzeichnet.

 

Das Planungsbüro Wolters Partner, Coesfeld, wird beauftragt, einen Bebauungsplanentwurf zur 14. Änderung des Bebauungsplanes ‚Poggenbrook’ zu fertigen. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer dreiwöchigen öffentlichen Auslegung. Auf die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird im Rahmen des § 13 a BauGB verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“


Von der Verwaltung wird auf die Erweiterungsabsichten des Netto-Marktes eingegangen. Vom Vorsitzenden wird in diesem Zusammenhang der erforderliche Stellplatzbedarf thematisiert. Am. Arenhövel geht im Verlauf der anschließenden kurzen Diskussion auf das vorliegende Einzelhandelskonzept ein. Abschließend wird von Am. Völler nach der Kostentragung für die Planänderung gefragt. Hierzu wird von Bgm. Uphoff ausgeführt, dass Kostenträger der Planung der Planinitiator sei.