Bei zehn Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen ergeht nachfolgender Beschlussvorschlag: 

 

„Die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes ‚Wasserstraße/Schürenstraße’ gem. § 13 BauGB wird gem. der Anlage 5 zu dieser Niederschrift beschlossen.“


Von der Verwaltung wird der Wunsch des Grundstückseigentümers auf Zusammenlegung der überbaubaren Grundstücksflächen verwiesen. In diesem Zusammenhang wird von Am. Sökeland die aus seiner Sicht sehr schmale Zufahrt zum rückwärtigen Bebauungsplanbereich thematisiert. Hierzu wird von Herrn Schlotmann ausgeführt, dass diesbezüglich bereits mit dem Wehrführer hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes Kontakt aufgenommen worden sei. Bedenken diesbezüglich seien nicht geäußert worden. Die Besonderheiten der Ver- und Entsorgung müssten jedoch noch geregelt werden.