Bei zehn Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen
ergeht nachfolgender Beschlussvorschlag:
„Die vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes ‚Wasserstraße/Schürenstraße’ gem. § 13 BauGB wird gem. der
Anlage 5 zu dieser Niederschrift beschlossen.“
Von der Verwaltung wird der Wunsch des
Grundstückseigentümers auf Zusammenlegung der überbaubaren Grundstücksflächen
verwiesen. In diesem Zusammenhang wird von Am. Sökeland die aus seiner Sicht
sehr schmale Zufahrt zum rückwärtigen Bebauungsplanbereich thematisiert. Hierzu
wird von Herrn Schlotmann ausgeführt, dass diesbezüglich bereits mit dem
Wehrführer hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes Kontakt aufgenommen
worden sei. Bedenken diesbezüglich seien nicht geäußert worden. Die
Besonderheiten der Ver- und Entsorgung müssten jedoch noch geregelt werden.