Beschluss: Berichterstattung

Bgm. Uphoff geht nochmals auf die bisher vorgelegten Entwürfe zur Gestaltung des Kreisverkehrs und die Vorstellung in den Sitzungen des Infrastrukturausschusses ein.

 

Zum beabsichtigten Zeitplan der Errichtung des Kreisverkehrs wird von Bgm. Uphoff ausgeführt, dass der Firma Stroetmann bislang eine Baugenehmigung für den Markt noch nicht vorliege. Der Bau des Kreisverkehrs sei an diese Baugenehmigung sowie den Startschuss für die Errichtung des Marktes gebunden. Es sei damit zu rechnen, dass in den kommenden ein bis zwei Wochen die Baugenehmigung vorliege. Weiterhin beeinträchtige der Bau des Kreisverkehrs das Schützenfest nicht. Von Am. Arenhövel wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Geschäftswelt über den Baubeginn des Kreisverkehrs frühzeitig unterrichtet werden sollte.

 

Abschließend wird von Bgm. Uphoff auf die vorgesehene bereits mit dem Straßenverkehrsamt abgestimmte Umleitungsverkehrsführung eingegangen. Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass seines Erachtens eine Belastung der Anlieger an der Tondorfstraße sowie Auf dem Düsen ausgeschlossen werden müsse. Diesbezüglich sollten Alternativen mit dem Straßenverkehrsamt erörtert werden. Am. Sökeland verweist in diesem Zusammenhang auch auf mögliche Gefahrenpunkte auf dem Lappenbrink in Höhe des Cafes Haverkamp bzw. des Mühlenplatzes und der Kirche.

 

Der Ausschuss ist sich abschließend dahingehend einig, eine Entscheidung über die Gestaltung des Kreisverkehrs zunächst zurückzustellen. Bgm. Uphoff führt aus, dass zur Verkehrsführung bei Errichtung des Kreisverkehrs nochmals mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf Kontakt aufgenommen werde.