Bgm. Uphoff geht nochmals auf die bisher
vorgelegten Entwürfe zur Gestaltung des Kreisverkehrs und die Vorstellung in
den Sitzungen des Infrastrukturausschusses ein.
Zum beabsichtigten Zeitplan der Errichtung
des Kreisverkehrs wird von Bgm. Uphoff ausgeführt, dass der Firma Stroetmann
bislang eine Baugenehmigung für den Markt noch nicht vorliege. Der Bau des
Kreisverkehrs sei an diese Baugenehmigung sowie den Startschuss für die
Errichtung des Marktes gebunden. Es sei damit zu rechnen, dass in den kommenden
ein bis zwei Wochen die Baugenehmigung vorliege. Weiterhin beeinträchtige der
Bau des Kreisverkehrs das Schützenfest nicht. Von Am. Arenhövel wird in diesem
Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Geschäftswelt über den Baubeginn des
Kreisverkehrs frühzeitig unterrichtet werden sollte.
Abschließend wird von Bgm. Uphoff auf die
vorgesehene bereits mit dem Straßenverkehrsamt abgestimmte
Umleitungsverkehrsführung eingegangen. Der Vorsitzende führt hierzu aus, dass
seines Erachtens eine Belastung der Anlieger an der Tondorfstraße sowie Auf dem
Düsen ausgeschlossen werden müsse. Diesbezüglich sollten Alternativen mit dem
Straßenverkehrsamt erörtert werden. Am. Sökeland verweist in diesem
Zusammenhang auch auf mögliche Gefahrenpunkte auf dem Lappenbrink in Höhe des
Cafes Haverkamp bzw. des Mühlenplatzes und der Kirche.
Der Ausschuss ist sich abschließend
dahingehend einig, eine Entscheidung über die Gestaltung des Kreisverkehrs
zunächst zurückzustellen. Bgm. Uphoff führt aus, dass zur Verkehrsführung bei
Errichtung des Kreisverkehrs nochmals mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises
Warendorf Kontakt aufgenommen werde.