Bei neun Ja-Stimmen, zwei Gegenstimmen und
einer Enthaltung ergeht nachfolgender Beschlussvorschlag:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 3
Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken
wird wie in der Anlage 1 dargestellt beschlossen.
Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Sassenberg für die Ortslage Sassenberg wird gem. § 1 Abs. 6 BauGB i.
V. m. § 5 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
beschlossen.
Die Begründung zur 36. Änderung des
Flächennutzungsplanes hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Von der Verwaltung wird auf die
eingegangenen Anregungen und Bedenken im Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren
hingewiesen.