Sitzung: 15.05.2014 Infrastrukturausschuss
Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag (geändert)
Vorlage: 60/558/2014
Einstimmiger Beschlussvorschlag:
„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und
Bedenken wird wie in der Anlage 8 dargestellt beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Ortskern Füchtorf’ – 6.
vereinfachte Änderung – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013
(GV. NRW. S. 878/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S.
1548) als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan ‚Ortskern Füchtorf’ –
6. vereinfachte Änderung – hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Zu den nächsten zwei Tagesordnungspunkten
übernimmt Am. Völler den Vorsitz.
Von der Verwaltung wird auf die Beratungen
im Ortsausschuss Füchtorf und das abgeschlossene Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren
hingewiesen.