Beschluss: Beschluss mit Abstimmung

Bei acht Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen ergeht nachfolgender Beschlussvorschlag: 

 

„Über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage 6 dargestellt beschlossen.

 

Der Bebauungsplan ‚Elisabethstraße’ – Teil I – 4. Erweiterung und 6. Änderung – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan ‚Elisabethstraße’ – Teil I – 4. Erweiterung und 6. Änderung  – hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“

 


Von der Verwaltung wird auf das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren und die Stellungnahme des Landrates hingewiesen.