Bei acht Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen
ergeht nachfolgender Beschlussvorschlag:
„Über die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Anregungen und Bedenken wird wie in der Anlage 6 dargestellt
beschlossen.
Der Bebauungsplan ‚Elisabethstraße’ – Teil
I – 4. Erweiterung und 6. Änderung – wird gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878/SGV. NRW. 2023) und der §§ 1 und 10 BauGB vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013
(BGBl. I S. 1548) als Satzung beschlossen.
Die Begründung zum Bebauungsplan ‚Elisabethstraße’ –
Teil I – 4. Erweiterung und 6. Änderung
– hat an der Beschlussfassung teilgehabt.“
Von der Verwaltung wird auf das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren
und die Stellungnahme des Landrates hingewiesen.