Beschluss: Einstimmiger Beschluss (geändert)

Einstimmiger Beschluss:

 

„Dem Infrastrukturausschuss wird empfohlen, dem Rat nachfolgenden Beschluss vorzuschlagen:

 

Die nachfolgenden Erschließungsanlagen werden gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028, ber. 1996 S. 81, 141, 216, 355; 2007 S. 327/SGV. NRW 91) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2011 (GV. NRW S. 731/SGV. NRW 91) für den öffentlichen Verkehr gewidmet:

 

Bebauungsplan ‚Tie’

 

-            In den Gärten (Gemarkung Füchtorf, Flur 160, Flurstück 223)

 

Bebauungsplan ‚Finkenstraße’

 

-            Finkenstraße – Stichstraße – einschließlich der Rad- und Fußwegeverbindung zur Von-Korff-Straße (Gemarkung Füchtorf, Flur 159, Flurstücke 625 und 626).

 

Die in der Anlage 4 dargestellten Erschließungsanlagen erhalten jeweils die Eigenschaft einer Gemeindestraße.“


Von der Verwaltung wird auf den nunmehr anstehenden endgültigen Ausbau der Erschließungsanlagen Finkenstraße –Stichstraße– und In den Gärten eingegangen. Auf die erforderliche Widmung für den öffentlichen Verkehr wird verwiesen.