Beschluss: Einstimmiger Beschlussvorschlag (geändert)

Bei elf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen ergeht nachfolgender Beschlussvorschlag:

 

„Die Stadt Sassenberg nimmt die beantragte Eintragung der „Bischöflichen Landesburg Sassenberg mit Tiergarten“, 48336 Sassenberg, in die Denkmalliste der Stadt Sassenberg als Bodendenkmal und das Gutachten des LWL-Archäologie für Westfalen, Münster, vom 11.09.1990 zur Kenntnis.“  


Bgm. Uphoff berichtet zur Eintragung der bischöflichen Landesburg mit Tiergarten in die Denkmalliste der Stadt Sassenberg. Hierzu entwickelt sich auf Anfrage von Am. Büdenbender eine kurze Diskussion.